Von Quarantäne, Abstandsregeln und Impfen in Jever und Varel im 18. und frühen 19. Jahrhundert
Online-Vortrag von Antje Sander
Der Online-Vortrag von Antje Sander erscheint auch als Beitrag in der März-Ausgabe 2021 von “Kulturland Oldenburg“, den Sie hier mit freundlicher Genehmigung der Oldenburgischen Landschaft als PDF herunterladen können:
Schrecklich und schmerzhaft waren sie, die Pocken; eine Seuche, die vor allen Dingen Kinder traf und im 18. Jahrhundert noch eine Mortalitätsrate von 20-30 % aufwies. Die Blattern, wie die Pocken in Norddeutschland auch genannt wurden, waren eine weltweit bekannte Krankheit, die seit dem Altertum auch in Europa gefürchtet war. Die hochansteckende Plage zog von Haus zu Haus, grassierte in den Schulzimmern und traf junge Familien schwer. Am 1. Juli 1795 annoncierte die Witwe Tiemes in den „Jeverschen wöchentlichen Anzeigen und Nachrichten“, dass es „dem allgütigen Beherrscher unserer Schicksale … gefallen hat, meine beyden geliebten jüngsten Söhne durch die Blatternkrankheit in jene Gefilde zu versetzen“. Innerhalb von 10 Tagen verlor die Mutter erst Johann August im Alter von 5 und dann Christian Gottfried mit 7 Jahren. Durchforstet man die Todesanzeigen oder die Kirchenregister in dieser Zeit, so findet man, gleichsam in Wellen, immer Phasen, in denen nicht nur das Marschenfieber grassierte, sondern wo vor allem die Blattern den Tod für Kinder und Jugendliche brachten.
21. August 1795
31. Oktober 1795
Die Strategien gegen diese Seuche waren Quarantäne und auch bereits im 18. Jahrhundert das Impfen. Der Rektor der Oldenburger Knabenschule Johann Michael Herbart (1706-1768) fasste seine Beobachtungen 1760 in einer Abhandlung „Über die Ausrottung der Pocken“ zusammen. Es fiel ihm auf, dass alle Kinder, die die Pocken bereits einmal durchlitten hatten, diese kein zweites Mal bekamen. Zudem stellte Herbart fest, dass, „wenn erst ein Haus Pocken hat“, sie eine ganze Region betrafen und die Ansteckungen „durch das Atemholen in den Krankenzimmern, durch das Anfassen der Pockenkranken“, ja sogar eine Übertragung durch Mittelspersonen möglich war. Ähnlich wie der Oldenburger Gelehrte folgerte und forderte auch der Rezensent in der Beilage des “Jeverischen Intelligenz-Blattes“ Quarantäneregeln für Erkrankte strikt umzusetzen. Letzterer beschäftigte sich 1795 mit dem Werk B. L. Faust „Versuch über die Pflicht der Menschen jeden Blatternkranken aus der Gemeinschaft der Gesunden abzusondern, und dadurch zugleich in den Städten und Ländern und in Europa die Ausrottung der Blatternpest zu bewirken“. Es wurde angeregt, Blatternhäuser einzurichten bzw. alles zu tun, um nur möglichst wenige Menschen miteinander in Kontakt zu bringen. Distanz und Abgrenzungen waren zentrale Möglichkeiten, die Krankheit einzudämmen.
In die gleiche Richtung zielten auch die obrigkeitlichen Verordnungen in dieser Zeit. Im Namen Zarin Katharinas II., die seit 1793 die Herrschaft Jever inne hatte und durch ihre Schwägerin Friederike Auguste Sophie verwalten ließ, wurde in der Beilage zum „Jeverischen Intelligenz-Blatt No 13“ (28. März 1796) eine umfangreiche Verordnung publiziert. Als erstes wird hier die Maßnahme formuliert, dass allen „Verwandten, Nachbaren, und sonstigen guten Freunden der an einer bösartigen Krankheit danieder liegenden Patienten alle unnöthigen, unnütze und oft sehr lästige Besuche auf das ernstliche verboten“ werden. Die Zimmer sollten gut gelüftet, Bett, Laken und die Kleidung des Kranken nicht nur gewaschen, sondern auch geräuchert werden. Jeder, der spürt, dass er krank wird, sollte sich absondern und nur die Hilfe eines Arztes suchen und von allen „schädlichen Hausmitteln und überhaupt aller Quacksalberei schlechterdings gänzlich sich enthalten“.
Beklemmend aktuell sind auch die Regeln, wenn ein Patient an der Seuche verstirbt. Alle trostbringenden Sitten und Gebräuche, wie der Besuch der Nachbarn, Freunde und Familie im Trauerhaus, das gemeinsame Waschen und Ankleiden des Verstorbenen, die Bekanntgabe des Todesfalls durch Leichenbitter waren untersagt. Der Sarg wurde schnell geschlossen, abgedichtet und durfte auch nicht in der Kirche aufgebahrt werden. Besonderer Strafe unterlag die Beerdigungsfeier. Hier waren bei „Poena (Strafe) von 100 fl. Oder wenn eines diese Geldstrafe zu erlegen unvermögend seyn sollte, bey einer verhältnismäßigen Leibesstrafe die vorhergehenden Puncte nicht nur auf das genaueste beobachten, …, nemlich das Gefolge und die Anzahl der Träger auf alle nur erdenkliche Art und Weise einzuschränken auch soll das Einkehren der Leichen-Begleiter und Träger und überhaupt dabei alles Schmausen schlechterdings wegfallen und niemand hierwider das geringste vorzunehmen sich gelüsten lassen.“
Die Strategie der Verordnung von Quarantäne und Abstandsregeln konnten seit dem frühen 18. Jahrhundert um die Möglichkeit der Impfung ergänzt werden. In England machte die Diplomatengattin Lady Montague nach einem Aufenthalt in Konstantinopel 1716-1718 die dort beobachtete Inokulation bekannt. Darunter ist das Einbringen bzw. Einritzen von Sekreten und Schorf Pockenkranker mit mildem Verlauf in die Haut Gesunder zur Immunisierung zu verstehen; eine Praktik, die in China und im Orient bereits in den Jahrhunderten zuvor nachgewiesen ist. Durch die Fürsprache der Lady wurde diese Art der Impfung, die Variolation, nachdem man sie bei Gefangenen und Waisenkindern getestet hatte, vor allen Dingen bei den Kindern der Oberschicht durchgeführt.
Auf diese Art der Impfung beziehen sich auch die Überlegungen, die in der Mitte des 18. Jahrhunderts die Vorsteher des Waisenhauses in Varel umtrieben. Zu den Ritualen der 1671 gegründeten karitativen Einrichtung gehörte auch eine ärztliche Untersuchung der zur Aufnahme vorgesehenen Kinder. Die Angehörigen und Fürsprecher wurden gründlich danach befragt, ob die Kinder bereits „geblattert“ hätten. Wenn dies der Fall war, bedeutet es eine geringe Gefährdung beim Pockenausbruch in der Region. Aufbauend auf dieser Erkenntnis erstellten die Vorsteher Hardenburg und Kuhlmann am 20. Mai 1760 ein Memorandum, das sie zur Fürsprache auch dem Amtsphysikus Dr. Toel übersandten. Sie fassten ihre Gedanken folgendermaßen zusammen: „Da man die vielen Proben von dem guten Erfolg der Inoculation der Kinderblattern, nunmehr auch in unseren Gegenden hat, und die natürlichen Blattern von Tage zu Tage um sich greifen, manches Kind, welches vermutlich durch obiges Mittel, nächst Gott, hätte gerettet werden können, dahin reichen und viele die ganze Lebenszeit, elend und unglücklich machen; so wäre zu erwegen, ob nicht wir, als Vorsteher des Waisenstiftes schuldig sind, für die Erhaltung und Gesundheit der unserer Pflege anvertrauten Waisen auch in diesem Punkte zu sorgen und denen Kindern, die der so grausamen Krankheit annoch ausgesetzt sind, deren etwa 4-5 in unserem Stifte seyn werden, die Blattern impfen zu lassen. Ich meinen theils bin von dieser Schuldigkeit überzeuget, mithin des ohnmaßgeblichen dafürhaltens, daß der Herr Dr. Toel, als gnädigste bestallter Physikus zu aquirieren sey, uns darüber ein Gutachten und ob er allenfalls die Impfung verrichten wolle; seine Erklärung zu ertheilen, da dann das weitere nach obigem Gutachten zu verhalten seyn würde.“
Bereits vier Tage später findet Dr. Toel lobende Worte für das Engagement der Vareler Vorsteher und beruhigt mögliche Zweifler mit den Worten: „… und obgleich in einem der größten europäischen Staaten die Sache noch zweifelhaft scheint, ob sie erlaubt werden möchte oder nicht, dennoch durch eine 30jährige Erfahrung und unzähliger Beispiele des glücklichsten Erfolges es außer allen Streit zu seyn scheint, daß man durch diese leichte Opention, die Zufuhr einer sonst grausamen Krankheit mit ihren oft elenden Folgen, glücklich abwenden könne. Es zeugen auch schon augenscheinlich Exempel in den hiesigen Gegenden von dieser Wahrheit …“. Dr. Toel hatte auch bereits die Ausstattung des Vareler Waisenhauses für die Versorgung der geimpften Kinder begutachtet: „da auch die gewöhnlichen Schlafzimmer der Kinder sehr reinlich und luftig sind, so könnten selbige am besten dazu dienen, wenn nur allenfalls so noch Bettzeug vorhanden wäre, das im benöthigten Fall ein jedes Kind allein gebettet werden könnte, auch ein Mensch bestellet werden würde, um die Kinder zu behandhaben und in allen Fall des nachts zu wachen …“.
Diese Vorsichtsmaßnahmen zeigen bereits, dass eine Impfung mit dem menschlichen Sekret nicht immer ohne Kompilationen verlief und die Kinder die Krankheit auch mit deutlich milderen Symptomen durchleiden konnten. Diese Nachrichten über kritische Verläufe nach einer Impfung waren es auch, die eine gewisse Impfskepsis in der Bevölkerung aufkommen ließen. Am 29.6.1795 machen die Eheleute in den „Jeverschen Wöchentlichen Anzeigen und Nachrichten“ bekannt, „daß am 27ten d.M. unser einziger Sohn an den inoculierten Blattern, zu welchen zuletzt noch Zahnfieber gekommen, in einem Alter von 6 Monathen gestorben sey.“
22. Mai 1793
Doch im selben Jahr annoncierte Familie Andrae aus Horsten ebendort, dass sie „den bedenklichen Schritt“ wagten, „unserer ganzen kleinen Familie die Blattern einsetzen zu lassen“. Nach sechs Wochen verkündet der Vater erleichtert, „dass nach dem Zeugnisse des erfahrenen und sorgsamen Arztes aller 6 Kinder für vollkommen hergestellet erklären.“ Vater Andreae hofft, „dass nun wieder ein kindereicher Vater durch dieses glückliche Beyspiel aufgemuntert werde, den natürlichen Blattern durch die Inoculation zuvor kommen und dadurch ein Retter seiner lieben Kinder werde … Dank sei indessen der Güte Gottes für alle überstandene Sorgen, Gefahr und Mühe! Heil der medicinischen Kunst!“
Als der Oldenburger Schriftsteller und Jurist Gerhard Anton von Halem (1752-1819) einen Bericht über seine „Ferien-Reise“ in die Friesische Wehde in den „Blätter vermischten Inhalts“ veröffentlichte, erwähnte er auch die Offenheit der Zeteler für die Impfung: „Doch hegen sie (die Zeteler Einwohner) nicht das Vorurtheil, daß es ein Eingriff in die göttlichen Rechte sey, durch Inoculation der Blattern die den Kindern drohende Gefahr zu mindern. Es wird fleißig in dieser Gegend (der Zeteler Marsch) inoculiert. Der Chirugus Heder inoculierte in den Jahren 1795 und 1796 überhaupt 127, wovon 124 die Pocken gut überstanden und 3 starben“. Ganz im Sinne der Aufklärung hob von Halem die Informiertheit der Bürger, die statistische Genauigkeit und die Abkehr vom Glauben an die göttliche Fügung hervor.
Die Probleme bei der Impfung mit menschlichem Pockensekret traten bei einer anderen Art des Impfserums nicht so stark auf. In den 90er Jahren des 18. Jahrhunderts werden in der medizinischen Literatur auch Erfahrungen und Beobachtungen mit der Impfung von Kuhpocken publiziert, deren Verlauf wesentlich milder erschien. Hierbei stützte man sich auf eigene Beobachtungen, aber auch auf das Wissen von Melkerinnen. In Holstein probierte der Hauslehrer Peter Plett die Vakzination (nach vacca = Kuh) 1790 mit Erfolg aus. Ganz ähnlich verliefen die wesentlich bekannteren Versuche von Edward Jenner 1796 in England, die dann schnelle Verbreitung fanden. Durch die Personalunion mit England wurde die Vakzination auch im Königreich Hannover bekannt. Bereits 1799 wandte sich der jeversche Stadt- und Landpysikus, Leib- und Militärarzt Dr. Gerhard Eyting in den „Jeverschen wöchtlichen Anzeigen und Nachrichten“ an die „Geliebten Stadt- und Landbewohner“ und forderte: „Die so glücklichen als starken Fortschritte der in England zuerst versuchten Inoculation der Kuhpocken, welche zwey wackere Männer in Hannover im vorigen Jahre (1798) auf deutschen Boden verpflanzten und die gegenwärtig schon an mehreren Orten in und außerhalb Deutschland eingeführet ist, verdient auch bei uns Aufnahme“. Der Arzt klärt über den milderen Verlauf der Kuhpockenimpfung auf, verweist auf die Publikation „Jenners Untersuchungen über die Ursachen und Wirkungen der Kuhpocken“ und weitere medizinische Abhandlungen. Er stellt zudem auch seine eigenen Studien und Erfahrungen vor, die er bereits bei 58 geimpften Kindern gemacht hatte. Dr. Eyting verspricht „öffentlich“, dass er allen, insbesondere den Armen und „Minderbegüterten“ die Impfung ermöglichen will. Niemand soll aus Mangel an finanziellen Mitteln von der Impfung zurückgehalten werden. Sein Appell endet mit dem aufrüttelnden Worten „Nun geliebte Mitbürger! Die Sie die schöne junge Schaar der heranwachsenden Jugend – unbesorgt der ihnen bevorstehenden Gefahr – fröhlich um sich herspringen sehen … Sie bitte ich um der Ihrigen, um das Wohl der gesammten Menschheit willen, überzeugen Sie sich doch ohne Vorurtheil von der Wichtigkeit dieses vortrefflichen Mittels und säumen Sie nicht, es den Ihrigen noch ehender angedeihen zu lassen, als sie von der wirklichen Blatternpest, die schon in unserer Nachbarschaft zu fürchterlich wüthen soll, ergriffen und ich zittere bei dem Gedanken – ein Opfer des Todes werden mögen.“
Inwieweit die Worte des Arztes Gehör gefunden haben, ist unbekannt. Doch hat es um 1800 sicherlich noch keine Durchimpfung der gesamten Bevölkerung gegeben. Die Durchsetzung der Impfungen mit Kuhpocken geschah in Deutschland wie in ganz Europa schrittweise und setzte sich erst mit obrigkeitlichem Druck und entsprechender Förderung durch. Im Oldenburger Land war es vor allen Dingen der unter der französischen Herrschaft 1812 durchgesetzte Impfzwang, der Erfolge brachte. Mit der Ausführung wurden die jeweiligen Amtsärzte, die Kreisphysiki, beauftragt. Zu ihrer Unterstützung setzte man auch die Pfarrer und Pastoren ein. Sie sollten gegen die Vorturteile kämpfen, die “aus Unkunde mit der wahren Beschaffenheit und den Vorteilen der Vaccination oder aus mißverstandenen Religiosität und anderen Bedenklichkeiten entsprungen, noch unter den Landleuten obwalten, zu zerstreuen.“ Druck wurde vor allen Dingen dadurch aufgebaut, dass Kinder, die nicht geimpft waren oder die nicht die natürlichen Blattern durchgemacht hatten, vom Schulunterricht ausgeschlossen und auch nicht in öffentlichen Wohlfahrtsanstalten oder als Lehrling aufgenommen werden durften.
Die Pockenimpfung, die vergleichsweise früh durch das Engagement einzelner Ärzte und gut informierter Bürger und Bürgerinnen im nördlichen Oldenburger Land Verbreitung fand, ist ein Erfolgsmodell – doch setzte sie sich weltweit nur langsam durch. Auch in Deutschland kam es im 19. Jahrhundert immer wieder zu Pockenausbrüchen. Mit dem 1874 erlassenen Reichsimpfgesetz wurde die Verpflichtung zur Pockenimpfung durchgesetzt. Diese bestand bis Ende der 1970er Jahre, als diese gefährliche Seuche durch die weltweiten, gemeinsamen Impfkampagnen weitgehend ausgerottet war.
Literatur- und Quellenhinweise:
- Landesarchiv Oldenburg Abt. Oldenburg NLO 28, 6, Nr. 10 Waisenhaus Varel, Krankheiten der Waisen.
- Johann Michael Herbart, Ueber die Einimpfung der Pocken, Oldenburg 1760.
- Jeversche wöchentliche Anzeigen und Nachrichten Jg. 1793, 1794, 1795, 1796, 1800.
- „Beylage bei den Jeverischen Intelligenz-Blatt“, No.13, 30.3.1795, S. 110-116.
- Gerhard Anton von Halem, Meine Ferien-Reise 1796, in: Blätter vermischten Inhalts Bd. 6, H.6, Oldenburg 1797, S. 423.
- Friedrich Christoph Hellwag, Ein Wort über die Blattern an die guten Einwohner Eutin, Eutin 1797.
- Bernhard Christoph Faust, Öffentliche Anstalten die Blattern durch Einimpfung der Kuhpocken auszurotten du einer beyliegenden Volksschrift: Zuruf an die Menschen, Bückeburg 1804.
- Gerhard Anton Hermann Gramberg, Maßregeln gegen die Verbreitung der Pocken-Epidemie, Oldenburg 1814.
- Hugo Ephraim, Skizzen aus der Mairie Oldenburg 1811/13, in: Jahrbuch für die Geschichte Oldenburgs, 1913, bes. S.141ff.
- Martin Roth, Aufsätze zur Geschichte der Medizin im Herzogtum Oldenburg, Oldenburg 1921, darin: Etwas über die Pocken und die Einführung der Impfung in Oldenburg, S. 161-167.
- Thomas Hartung, Zur Entwicklung der Pockenschutzimpfung unter besonderer Berücksichtigung Thüringens im 18. und 19. Jahrhundert, Jena/Weimar 2001.
- Axel C. Hüntelmann, Pockenimpfung in Deutschland vor und nach Jenner, in: Trillium Immunologie H.3/2019 (https://www.trillium.de/zeitschriften/trillium-immunologie/archiv/ausgaben-2019/heft-32019/aus-der-geschichte/pockenimpfung-in-deutschland-vor-und-nach-jenner.html).
Der Online-Vortrag von Antje Sander erscheint auch als Beitrag in der März-Ausgabe 2021 von “Kulturland Oldenburg“, den Sie hier mit freundlicher Genehmigung der Oldenburgischen Landschaft als PDF herunterladen können: